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  • AGB's für Unternehmensberatung
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen PIRZER MEDIA, Inhaber Jürgen Pirzer nachfolgend PIRZER MEDIA genannt, Nürnberger Str. 16, 91052 Erlangen, Deutschland gegenüber Unternehmern und Kaufleuten. 1. Anwendungsbereich (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von PIRZER MEDIA erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die PIRZER MEDIA mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PIRZER MEDIA ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PIRZER MEDIA auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 2. Leistungen (1) PIRZER MEDIA erbringt onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen des Onlinemarketings sowie der Prozess- und Strategieberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PIRZER MEDIA dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs. (2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von PIRZER MEDIA zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PIRZER MEDIA, bleibt der Vergütungsanspruch von PIRZER MEDIA unberührt. (3) In Bezug auf die von PIRZER MEDIA zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht PIRZER MEDIA hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. (4) PIRZER MEDIA ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person wird nicht geschuldet. (5) Sofern zwischen PIRZER MEDIA und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von PIRZER MEDIA stammen. (6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von PIRZER MEDIA erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten. (7) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, ist diese nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen PIRZER MEDIA und dem Kunden. 3. Zustandekommen von Verträgen Der Vertragsschluss zwischen PIRZER MEDIA und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. 4. Zahlungen, Preise, Bedingungen (1) Die Preise, die von PIRZER MEDIA angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine PIRZER MEDIA erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. (3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde PIRZER MEDIA nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. PIRZER MEDIA stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung. (4) PIRZER MEDIA stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen). (5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an PIRZER MEDIA zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. (6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 5. Kündigung, Laufzeit (1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. (2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. (3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. 6. Verzug / außerordentliche Kündigung (1) Fristen für die Leistungserbringung durch PIRZER MEDIA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PIRZER MEDIA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PIRZER MEDIA vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. (2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PIRZER MEDIA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. (3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PIRZER MEDIA in Verzug, ist PIRZER MEDIA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PIRZER MEDIA wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 7. Erfüllung (1) PIRZER MEDIA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PIRZER MEDIA ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.(2) Ist PIRZER MEDIA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PIRZER MEDIA unberührt. 8. Verhalten und Rücksichtnahme (1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. (2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt. 9. Nutzungsrechte (1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von PIRZER MEDIA erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien, insbesondere auch zu ggf vorhandenen Video- und Lernplattformen. Etwaige Zugänge zu unseren Plattformen gewähren wir dem Kunden ggf ausschließlich höchstpersönlich. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. (2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die PIRZER MEDIA nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat. (3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an PIRZER MEDIA über. (4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. (5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner. 10. Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht für Unternehmer und Kaufleute besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von PIRZER MEDIA anderweitig eingeräumt. 11. Haftung (1) PIRZER MEDIA haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PIRZER MEDIA nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet PIRZER MEDIA nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie. 12. Schlussbestimmungen (1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PIRZER MEDIA maßgeblich. (2) Für Verträge mit Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland gilt: Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen PIRZER MEDIA und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Für Verträge mit Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland gilt: Erfüllungsort ist der Sitz von PIRZER MEDIA. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von PIRZER MEDIA. (4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. PIRZER MEDIA und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. AGB Stand: 14.05.2022 © Vervielfältigung verboten
  • AGB's für Online Marketing Dienstleistungen
    AGB für eine Online-Werbeagentur Dienstleistungen 1.1 Die Online-Werbungs-Agentur PIRZER MEDIA Inhaber Jürgen Pirzer, im Folgenden Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich der Online-Werbung an. Diese umfassen alle Schritte der Mediaplanung, Abwicklung der Werbaktivitäten als zentrale Schalt- und Verwaltungsstelle sowie Erfolgskontrolle. 1.2 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden folgendermassen definiert: Werbeträger sind die Unternehmen und private Webseitebetreiber, welche auf ihrer Website Werbeplätze anbieten. Advertiser sind die Kunden der Agentur, die ihre Werbung platzieren möchten. Unter Werbemittel versteht man die elektronischen Werbeformate, mit denen Werbeplätze wie Bannerplätze, Pop-ups usw. belegt werden. 1.3 Die Agentur bietet für Advertiser folgende Dienstleistungen an: Planung von Online-Werbekampagnen Platzierung der Werbebotschaften in dem für die gewünschten Zielgruppen relevanten Umfeld Targeting, um Streuverluste vor und während der Kampagnenlaufzeit zu reduzieren Informationen und Möglichkeiten zur selbstständigen Planung und Bearbeitung der Werbekampagne Reporting über User, Browser, Systeme, Besucher, Besucherverhalten usw. und statistische Auswertung dieser Informationen. 1.4 Die Agentur bietet für Werbeträger die Vermittlung von Werbeplätzen an Advertiser an. Dabei handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Werbeträgers. Sie schliesst den Kampagnen-Vertrag mit dem Advertiser als Beauftragte des Werbeträgers ab. Somit kommt der eigentliche Vertrag betreffend Platzierung der Werbung zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser zustande. 1.5 Falls der Advertiser oder der Werbeträger eine natürliche Person ist, muss er oder sie mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil oder der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung zum Vertrag mit der Agentur geben. Zustandekommen des Vertrags 2.1 Mit der Annahme des Vertrages bestätigen die Kunden, die AGB gelesen zu haben sowie damit einverstanden zu sein. Abweichungen von den AGB müssen nach Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Kunden schriftlich festgelegt werden. 2.2 Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Agentur dem Kunden eine Auftragsbestätigung mit der Auflistung der gewünschten Dienstleistungen per Mail zugeschickt hat und diese per Mail bestätigt hat. Alle Kunden (Advertiser und Werbeträger) verpflichten sich, sich bei der Anmeldung korrekt zu identifizieren und sämtliche Angaben wahrheitsgetreu auszufüllen. Wenn ein Kunde diese Klausel verletzt und Schaden entsteht, haftet er dafür. Die Agentur haftet für Schäden wegen falschen Angaben nur, wenn die Schäden infolge Fahrlässigkeit oder Absicht seitens der Agentur passieren. Auftragserfüllung 3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages erfüllt die Agentur die vom Advertiser gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Advertiser stellt der Agentur seine für die Kampagne benötigten Werbemittel sofort zur Verfügung. Die Agentur platziert diese zum vorgesehenen Zeitpunkt soweit möglich auf die gewünschten Werbeplätze. 3.2 Die Agentur garantiert nicht, dass immer die gewünschten Werbeplätze belegt werden können. Steht ein Werbeplatz nicht zur Verfügung, weil der Werbeträger den Vertrag mit dem Advertiser nicht abzuschliessen wünscht oder weil er schon belegt ist, verpflichtet sich die Agentur, nach einem anderen ebenso wirksamen Werbeplatz zu suchen und die Werbung nach Absprache mit dem Advertiser dort zu platzieren. 3.3 Der durch die Agentur vermittelte Vertrag zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser kommt zustande durch Implementierung des vom Advertiser an die Agentur gelieferten Werbemittels in die Werbeplätze des Werbeträgers. Von diesem Zeitpunkt an hat der Advertiser dem Werbeträger die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Agentur informiert sowohl Werbeträger als auch Advertiser unverzüglich über die Aufschaltung. Vergütung 4.1 Die Agentur nimmt die für die Platzierung der Werbung zu entrichtenden Entgelte im Namen und im Auftrag der Werbeträger entgegen. Die Agentur garantiert dem Advertiser, dass er diese Preise ohne Aufschlag verrechnet und prozentuale Zuschläge als solche ausweist. Die Gebühren für die einzelnen Werbeplätze sind auf der Webseite der Agentur publiziert. Diese können nach Zeiteinheiten oder nach Klicks auf die Werbebotschaft abgerechnet werden. 4.2 Die Agentur verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für die Werbeträger zu entrichtenden Gebühren. 4.3 Auf der dem Advertiser zugestellten Auftragsbestätigung ist die Kalkulation mit Auftragsvolumen, Werbeplatzbelegungen, Preis pro Klick und Preise für Dienstleistungen der Agentur ersichtlich. Die Agentur ist berechtigt, bei ausserordentlichen Aufwendungen, häufigen Änderungen von Werbeschaltungen, Änderungen einer Kampagne, Aufwand bei Problemen wegen der Lieferung von Werbemitteln durch den Advertiser usw. zusätzlich den zeitlichen Aufwand nach publiziertem Stundensatz sowie sonstige Kosten in Rechnung zu stellen. 4.4 Die Agentur behält sich vor, Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern und für bis anhin unentgeltliche Dienstleistungen Gebühren zu verlangen. Bei bereits abgeschlossenen Kampagnenverträgen ist eine Preisänderung nicht möglich, ausser wenn eine laufende Kampagne durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert wird. 4.5 Variante 1: Der voraussichtliche Gesamtpreis einer Werbekampagne wird mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird extra berechnet. Variante 2: Die Hälfte des voraussichtlichen Gesamtpreises einer Werbekampagne wird mit Vertragsschluss fällig, die zweite nach Aufschaltung der Werbung bei allen Werbeträgern. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird extra berechnet. 4.6 Bei Zahlungsverzögerung hat die Agentur Anspruch auf Verzugszins in Höhe von 5 Prozent. Mahn- bzw. Inkassokosten sowie weiterer Schaden sind vom säumigen Advertiser zu tragen. Die Agentur kann eine laufende Kampagne bis zur Bezahlung der Ausstände stoppen. 4.7 Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Agentur ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis möglich. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien 5.1 Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design sowie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das internationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten wird die Agentur die Polizei informieren. 5.2 Advertiser und Werbeträger dürfen Passwörter und Codes nicht an Dritte weitergeben. 5.3 Die Werbeträger haben das Recht, die Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen und vom redaktionellen Teil abzugrenzen. 5.4 Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten im Prinzip für alle Vertragsparteien sowie ihre Mitarbeitenden als vertraulich, namentlich alle Informationen über das genutzte System, den damit verbundenen Service sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags, solange ein Interesse einer Partei an der Geheimhaltung besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger einschliesslich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Retentionsrechte werden an vertraulichen Dokumenten und Datenträgern nicht geltend gemacht. 5.5 Die Agentur garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Sie sorgt für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand. Diese Verpflichtung haben auch die Werbeträger und die Advertiser. 5.6 Bei Werbung, die nach Klicks bezahlt wird, ist es den Werbeträgern und Advertisern untersagt, Manipulationen vorzunehmen, um die Provisionen zu manipulieren. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechungsverfahren der Agentur durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Wenn Verdacht auf Manipulation besteht, werden alle betroffenen Vertragspartner informiert. Gewährleistung und Haftung 6.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung der ihr vom Advertiser zur Implementierung in die Werbeplätze zur Verfügung gestellten Daten, Werbematerialien und Unterlagen. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Advertiser zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Werbeträger. Material, das der Agentur für die Platzierung auf Werbeträger zur Verfügung gestellt wird, schickt diese nicht zurück. Die Advertiser sollten aus diesem Grund eine Sicherheitskopie aufbewahren. 6.2 Die Agentur gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Werbung bzw. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern. 6.3 Die Haftung der Agentur, der Advertisers und der Werbeträger wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die betreffenden Kunden Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen. 6.5 Die Agentur haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Agentur haftbar gemacht werden. 6.6 Die Agentur haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Werbeträger, der Advertiser, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Agentur haftbar gemacht werden. 6.7 Die Agentur lehnt prinzipiell alle Haftung ab für Schäden, die Advertisers und Werbeträgern wegen Pflichtverletzungen nach Ziffer 5 von Vertragspartnern der Agentur entstehen. Ausnahme: Sollten solche Schäden entstehen, weil die Agentur das Fehlverhalten ihrer Kunden fahrlässig oder absichtlich nicht unterbunden hat, haftet die Agentur für direkte Schäden gegenüber den betroffenen Vertragspartnern. Dabei wird die Haftung für Folgeschäden, soweit möglich, ausgeschlossen. 6.8 Die Agentur informiert die Vertragspartner und deren Kunden auf ihrer Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben. Änderung der AGB 7.1 Die Agentur behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Informationen darüber werden so rasch wie möglich auf der Webseite publiziert. 7.2 Werden die AGB geändert, gilt das nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen. Ausserordentliche Vertragsauflösung 8.1 Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos in folgenden Fällen möglich: Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Advertisers Zahlungsverzögerung des Advertisers, nachdem die Agentur den säumigen Advertiser mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 14 Tagen gewährt hat Einstellung der Geschäftstätigkeit des Advertisers oder des Werbeträgers. 8.2 In diesen Fällen werden vorausbezahlte und noch nicht für die Kampagne und sonstige Dienstleistungen beanspruchte Beträge zurückerstattet. 8.3 Eine sofortige Auflösung des Vertrages erfolgt bei schweren Vertragsverletzungen nach Ziffer 5. Bei leichteren Verlagsverletzungen wird der Vertrag erst aufgelöst, wenn die betreffende Partei ihr Verhalten nach einer Mahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen erfolgen keinerlei Rückzahlungen. Hingegen haben die Agentur und ihre betroffenen Kunden das Recht auf Schadenersatz. 8.4 Auch nach der Auflösung des Vertrags mit der Agentur bestehen die Verträge zwischen Advertiser und Werbeträger weiter. Diese wegen Pflichtverletzung aufzulösen, ist Sache der betreffenden Parteien. Schlussbestimmungen 9.1 Auf diesen Vertrag wird Deutsches Recht angewendet. 9.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Mediator engagiert. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichem Anteil. 9.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt. 9.4 Gerichtsstand ist Erlangen, Deutschland.
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